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Zahnersatz steuerlich absetzen – was und wie viel ist möglich?

Zahnersatz von der Steuer absetzen – was und wie viel ist möglich? Hochwertiger Zahnersatz wird leider meistens nicht komplett von der Krankenkasse übernommen. Hohe Zuzahlungen schrecken viele Patienten ab und zwingen Sie zu qualitativ weniger hochwertigen Versorgungslösungen. Das muss nicht sein, denn jeder hat eine automatische Zahnzusatzversicherung! Warum das so ist und wie Sie sich die Kosten für Ihren Zahnersatz zurückholen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kosten für Zahnersatz von der Steuer absetzen

Auch wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Kosten für Zahnersatz, Zahnimplantate eingeschlossen, zumindest teilweise zurückbekommen, und zwar über die Steuer. Aufwendungen für die Gesundheit können unter der Kategorie Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen auch die Kosten für Zahnimplantate und Zahnersatz, wenn sie den sogenannten „zumutbaren Betrag“ überschreiten. Wie hoch diese Grenze liegt hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab und wird prozentual veranschlagt.

Wie hoch müssen die Kosten sein?

Die Grenze für die Absetzbarkeit ist, wie bereits erwähnt, individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei kinderlosen Personen können Rechnungen für Zahnersatz und Implantate abgesetzt werden, wenn diese 5 bis 7 % des Jahreseinkommens übersteigen. Hat man Kinder, liegt die Prozentgrenze zwischen 2 und 4 %, wobei Kinder dann zählen, wenn durch sie Anspruch auf einen Freibetrag nach dem Einkommenssteuergesetzt § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld entsteht. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung sollten Sie die Zahnarztrechnungen bereitlegen, um zu prüfen, ob sie von der Steuer absetzbar sind.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Abgesetzt werden tatsächliche Nettokosten. Es ist also nicht relevant, wie hoch der tatsächliche Rechnungsbetrag ist, sondern nur der geleistete Eigenanteil. Im Vorfeld müssen also Festzuschüsse durch die Krankenkasse oder Anteile einer Unfall- oder Zahnzusatzversicherung abgezogen werden. Dieser Betrag muss dann noch die oben erklärte Grenze überschreiten. Nun kann er im Formular auf Seite drei des Hauptvordruckes unter „außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden. Es ist immer sinnvoll, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Zahnersatz von Ihrer Zahnarztpraxis Dr. Ludwig und Kollegen

In Ihrer Zahnarztpraxis Dr. Ludwig und Kollegen in Fürth erhalten Sie hochwertigen und ästhetisch ansprechenden Zahnersatz. Wir möchten allen Patienten die beste Qualität ermöglichen, damit sie von einem schönen Lächeln und langer Zahngesundheit profitieren können. Wenn Sie nicht über eine Zahnzusatzversicherung verfügen und sich Sorgen über den Eigenanteil der Rechnung machen, ist das Absetzen von der Steuer eine gute Lösung, um Geld zu sparen und trotzdem keine Abstriche beim Zahnersatz machen zu müssen. Viele unserer Patienten wissen leider nicht, dass Zahnersatz steuerlich absetzbar ist. Deshalb informieren und beraten wir Sie gerne zu diesem Thema.

Sie möchten persönlich zum Thema Zahnersatz beraten werden oder haben noch weitere Fragen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis Dr. Ludwig und Kollegen in Fürth. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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